Schul - & Hausordnung: Gewerbliche Schule Schwäbisch Hall

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Aus dem Leitbild

Unser Zusammenleben ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Unsere Schule steht für Gerechtigkeit und Solidarität, Respekt vor Mensch, Natur und Sachen.

Aus dem zentralen Satz unseres Leitbildes ergeben sich für das Zusammenleben an unserer Schule folgende Regeln:

Schul- und Hausordnung der Gewerblichen Schule Schwäbisch Hall

Diese Schul- und Hausordnung beschreibt die wichtigsten Regeln im Sinne eines harmonischen und gemeinschaftlichen sowie umweltbewussten Zusammenlebens an unserer Schule. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist aufgefordert, sich aktiv für deren Einhaltung einzusetzen!

Schulbesuch

Nach der Schulbesuchsverordnung sind alle Schüler: innen zum regel- und ordnungsgemäßen Besuch des Unterrichts und anderer verbindlichen Veranstaltungen verpflichtet. Dies gilt auch für Schüler: innen, die nicht der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.

Schul- und Unterrichtsalltag

  • Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet. Die Aufsicht beginnt um 7.30 Uhr und ist bis zum Nachmittagsunterricht geregelt. Bei Notfällen und entsprechendem Bedarf sind die zur Aufsicht eingeteilten Lehrkräfte über die WebUntis-App zu finden.
  • Die Schüler: innen begeben sich spätestens fünf Minuten vor Beginn der Unterrichtsstunden zu ihrem Unterrichtsraum. Mit dem zweiten Gongzeichen um 7.45 Uhr beginnt der Unterricht. Sollte die Lehrkraft 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erscheinen, sind die Klassensprecher: innen verpflichtet, die Schulleitung über das Sekretariat zu informieren.
  • Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweiligen Stundenplan und sind pünktlich einzuhalten. Zu Beginn der großen Pause gehen die Schüler: innen in den Pausenbereich. Regelungen zur Einnahme von Getränken und Speisen erfolgen durch die Fachlehrkraft. In Computer- und anderen Fachräumen mit empfindlicher technischer Ausstattung ist der Verzehr untersagt.
  • In der Regel findet nach einer einzelnen Unterrichtsstunde von 45 Minuten eine fünfminütige Pause im Klassenzimmer statt, in welcher die Schüler: innen Gelegenheit haben, das Klassenzimmer zu lüften und sich für die kommende Unterrichtsstunde vorzubereiten. Darüber hinaus haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, diese fünfminütigen Pausen nach Bedarf festzulegen.

Unterrichtsversäumnisse

  • Bei Unterrichtsversäumnis ist die Schule möglichst am selben, spätestens jedoch am zweiten Tag der Verhinderung durch eine Abwesenheitsmeldung in der WebUntis-App zu informieren. Die Information der Schule kann in Ausnahmefällen auch mündlich, fernmündlich oder auf anderen elektronischen Wegen erfolgen. Spätestens binnen drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Dies gilt auch, wenn nur eine Unterrichtsstunde versäumt wurde.
  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist in begründeten Ausnahmefällen und nur au f rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Ein Nachweis über den Versäumnisgrund ist beizulegen. Zuständig für die Entscheidung über eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen sind die Klassenlehrkräfte, für mehr als zwei Tage die Schulleitung. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Schulbesuchsverordnung nach §4 und §5 SchulBesV BW.

Verhalten auf dem Schulgelände

  • Im Sinne des Versicherungsschutzes wird darauf hingewiesen, sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufzuhalten. Wird das Schulgelände unerlaubt verlassen, erlischt der Versicherungsschutz.
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für die Verwendung von elektrischen Verdampfern oder ähnlichen Geräten.
  • Niemand darf durch sein Verhalten andere belästigen oder sich und andere gefährden.
  • Verunreinigungen sind zu beseitigen. Gegen Verursacher: innen können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Den Anweisungen des gesamten Schulpersonals ist Folge zu leisten.
  • Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und können dort wieder abgeholt werden.
  • Politische Werbung ist untersagt.
  • Die Verwendung gewaltverherrlichender, rassistischer oder anderer denunzierender Symbole und die Verbreitung entsprechender Inhalte ist verboten.
  • Auf dem gesamten Schulgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit Schrittgeschwindigkeit.
  • Das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist untersagt. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.
  • Der Konsum und das Mitführen von Alkohol und anderen Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt. Dies schließt die Zeit sowohl vor als auch während des Unterrichts ein. Verstöße gegen dieses Verbot ziehen einen Unterrichtsausschluss am selben Tag nach sich. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Schulleitung.

Verhalten innerhalb der Klassen- und Fachräume

  • Während der Unterrichtszeit ist eine Nutzung elektronischer Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte nicht gestattet. Schulbedingte Ausnahmen regelt die Fachlehrkraft.
  • Zur einheitlichen und strukturierten Unterrichtsplanung und -organisation wird die Stundenplansoftware WebUntis genutzt.
  • Jede Veröffentlichung und Verbreitung von Daten, Bildern und Videos am Schulleben Beteiligter ohne deren ausdrückliche Zustimmung verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte und kann strafrechtlich verfolgt werden.
  • Mobbing und anderweitige verletzende Verhaltensweisen, die zu physischen und psychischen Belastungen führen können, sind untersagt.

Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind auf dem gesamten Schulgelände und innerhalb der Fachräumlichkeiten einzuhalten. Beides ist Grundlage für einen hygienegerechten und nachhaltigen Umgang miteinander sowie mit unserer Umwelt.

  • Mobiliar und Unterrichtsmaterialien sind pfleglich zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen ist Schadensersatz zu leisten.
  • Spucken auf dem Schulgelände ist untersagt.
  • Die Mülltrennung erfolgt entsprechend der ausgewiesenen Vorgaben in den Klassen- und Fachräumen.
  • Alle am Schulleben Beteiligten streben an, sich umweltbewusst zu verhalten, indem sie beispielsweise den Wasser- und Stromverbrauch auf einen angemessenen Rahmen reduzieren.
  • Grundlegende Hygienemaßnahmen sollen eingehalten werden. Dies gilt vor allem für ein hygienegerechtes und ordentliches Verhalten innerhalb der Klassen- und Fachräume sowie der Flure und Toiletten.

Sicherheit

In Notsituationen (Feuer, Unfälle etc.) ist den Anordnungen der weisungsbefugten Personen Folge zu leisten. Bei Hausalarm sammeln sich alle auf den ausgewiesenen Sammelplätzen. Die Aufklärung über die Verhaltensweisen erfolgt zum Schuljahresbeginn durch die Klassenlehrkräfte.

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