Schul- und Hausordnung der Gewerblichen Schule Schwäbisch Hall
Die Schul- und Hausordnung (PDF-Datei) beschreibt die wichtigsten Regeln eines guten Zusammenlebens in unserer Schule; jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist aufgefordert, sich aktiv für deren Einhaltung einzusetzen.
Aus dem Leitbild
Unser Zusammenleben ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Unsere Schule steht für Gerechtigkeit und Solidarität, Respekt vor Mensch, Natur und Sachen.
Aus dem zentralen Satz unseres Leitbildes ergeben sich für das Zusammenleben an unserer Schule folgende Regeln:
Schulbesuch
Nach der Schulbesuchsverordnung sind alle Schülerinnen und Schüler zum regel- und ordnungsgemäßen Besuch des Unterrichts und anderen verbindlichen Veranstaltungen verpflichtet. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.
Öffnung und Unterrichtsbeginn
- Das Schulgebäude wird um 07:00 Uhr geöffnet. Die Aufsicht beginnt um 07:30 Uhr.
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich spätestens fünf Minuten vor Beginn der Unterrichtsstunden zu ihrem Unterrichtsraum. Mit dem zweiten Gongzeichen beginnt der Unterricht.
Unterrichtszeiten und Pausen
Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweiligen Stundenplan und sind pünktlich einzuhalten. Zu Beginn der großen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler in den Pausenbereich. Getränke und Speisen werden nur während der Pausen und Freistunden eingenommen.
In der Regel findet nach einer Unterrichtsstunde von 45 Minuten eine fünfminütige Pause im Klassenzimmer statt, in der die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit haben, das Klassenzimmer zu lüften und sich für die kommende Unterrichtsstunde vorzubereiten. Darüber hinaus hat die Lehrerin/der Lehrer die Möglichkeit, diese fünfminütigen Pausen nach Bedarf festzulegen.
Bei Nichterscheinen der Lehrkraft benachrichtigt die Klassensprecherin/der Klassensprecher spätestens nach 15 Minuten die Schulleitung über das Sekretariat.
Unterrichtsversäumnisse
Bei Unterrichtsversäumnis ist die Schule am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Spätestens am 3. Tag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn nur eine Unterrichtsstunde versäumt wurde. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Ein Nachweis über den Versäumnisgrund ist beizulegen.
Zuständig für die Entscheidung über eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer, für mehr als zwei Tage der Schulleiter. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen der Schulbesuchsverordnung.
Verhalten auf dem Schulgelände
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Schulzeit untersagt. Wird das Schulgelände unerlaubt verlassen, erlischt der Versicherungsschutz.
- Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
- Niemand darf durch sein Verhalten andere belästigen oder sich und andere gefährden.
- Verunreinigungen sind zu beseitigen. Gegen die Verursacherinnen/Verursacher können Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte, Hausmeister und Sekretärinnen ist Folge zu leisten.
- Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und können dort wieder abgeholt werden.
- Mobiltelefone sind in den Schulgebäuden ausgeschaltet zu halten, Stummschaltung genügt nicht.
- Politische Werbung ist untersagt.
- Die Verwendung Gewalt verherrlichender Symbole und die Verbreitung entsprechender Inhalte ist verboten.
- Auf dem gesamten Schulgelände gilt für Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Alkohol- und Drogenkonsum
Der Genuss von Alkohol und anderen Drogen ist vor Unterrichtsbeginn und in der Zeit bis Unterrichtsende generell auf dem Schulgelände untersagt. Verstöße gegen dieses Verbot ziehen einen Unterrichtsausschluss am selben Tag nach sich. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Schulleitung.
Ordnung und Sauberkeit
- Ordnung und Sauberkeit sind wichtig. Sie machen das Leben und Arbeiten angenehmer.
Deshalb achten wir auf Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen unserer Schule. - Mobiliar und Unterrichtsmaterialien sind pfleglich zu behandeln.
- Bei mutwilligen Beschädigungen ist Schadensersatz zu leisten.
- Spucken auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Die Mülltrennung erfolgt entsprechend der ausgewiesenen Vorgaben in den Klassen- und Schulräumen.
- Alle am Schulleben Beteiligten streben an, wenig Wasser und Strom zu verbrauchen.
- Offene Getränke sind nur in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsbereichen gestattet.
Sicherheit
In Notsituationen (Feuer etc.) ist den Anordnungen der Weisungsbefugten Folge zu leisten. Bei Hausalarm sammeln sich alle auf den ausgewiesenen Bereichen.
Benutzung elektronischer Medien
Die Benutzung elektronischer Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien ist während des Unterrichts nicht gestattet. Schulbedingte Ausnahmen regelt die Fachlehrerin/der Fachlehrer.
Jede Veröffentlichung von Daten, Bildern und Videos von am Schulleben Beteiligten ohne deren ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte und kann strafrechtlich verfolgt werden.