Fachschule für Bautechnik
Abschluss / Name des Bildungszieles:
Staatlich geprüfter Techniker/geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik - Bachelor
Art des Abschlusses:
Die Prüfung zum/zur staatlich geprüften Techniker/Technikerin Fachrichtung Bautechnik erfolgt in den mit 2) (siehe "Unterrichtsfächer") gekennzeichneten Prüfungsfächern.
Die Auswahl der Prüfungsaufgaben erfolgt über das Regierungspräsidium Stuttgart.
Während der Ausbildung ist eine Technikerarbeit zu erstellen. Mit der Technikerarbeit und den Abschlussprüfungen schließen die angehenden Bautechniker:innen ihre Ausbildung ab. Sie erwerben damit auch die Fachhochschulreife.
Der Abschluss "Staatlich geprüfte:r Bautechniker:in" ist wie der Bachelorabschluss an Hochschulen auf Niveau 6 des EQR/DQR eingeordnet.
Stundentafel Fachschule für Bautechnik
Stundentafel Fachschule für Bautechnik (PDF-Dokument, 42,00 KB, 13.10.2022)
1) Kernfach im 1. Schuljahr
2) Fach der schriftlichen Prüfung
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert 2 Schuljahre. Beginn ist immer im ungeraden Jahr. Der Vollzeit-Unterricht findet an fünf Wochentagen im Umfang von ca. 40 Schulwochenstunden (45 Minuten) statt.
Voraussetzungen:
Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand. Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule und einer Berufsausbildung in einem Bauhaupt- oder Baunebenberuf und mindestens zwei Jahre baubezogene Praxis nach Abschluss der Berufsausbildung. Bei Bewerber:innen mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife beträgt die einschlägige Berufstätigkeit mindestens ein Jahr.
Teilnehmerzahl:
Der Unterricht erfolgt in einer unter den schulrechtlichen Bedingungen des Landes Baden-Württemberg (Organisationserlass) gebildeten Klasse. Die Klassengröße entspricht den rechtlichen Vorgaben.
Die Gruppengröße wird voraussichtlich 25 Schüler:innen umfassen.
Fördermöglichkeiten:
Finanzielle Förderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden.
Auskünfte und Anträge sind erhältlich bei den BAföG-Ämtern, i. d. R. Landratsämter.