Bildungsauftrag des Technischen Gymnasiums
Ziel des Technischen Gymnasiums ist es, Schülerinnen und Schüler mit besonderem Interesse und ausgeprägter Begabung für Naturwissenschaften und die Fächer Mechatronik oder Informationstechnik in drei Jahren zum Abitur zu führen und ihnen damit den Weg zum Studium und zur Berufsausbildung zu ermöglichen.
In den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Religion bzw. Ethik, Sport sowie in den Fremdsprachen sind die Lehrpläne in allen Beruflichen Gymnasien gleich. In den Fächern Mathematik, Computertechnik und Physik gibt es im Technischen Gymnasium spezielle Inhalte. Die berufsbezogenen Fächer Mechatronik bzw. Informationstechnik und Angewandte Informationstechnik besitzen ein eigenes Profil.
Zu den Bildungsplänen der Profilfächer:
Bildungsziel: Abitur - Studienberechtigung
Das Technische Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an den verschiedenen Hochschuleinrichtungen (Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule / Berufsakademie). Dieses Zeugnis erhalten alle Abiturient:innen, die
- vor Eintritt in das Technische Gymnasium ein Gymnasium(G8) bis einschließlich Klasse 9 besucht haben,
- als ehemalige Realschüler:innen das Wahlpflichtfach Französisch von Klasse 7 bis 10 besucht haben,
- als ehemalige Realschüler:innen (ohne Wahlpflichtfach Französisch), Werkrealschüler:innen, Berufsfach- und Berufsaufbauschüler:innen, die im Technischen Gymnasium drei Jahre den Unterricht in Französisch oder Spanisch erfolgreich besucht haben.
Aufnahmebedingungen und Aufnahmeverfahren
Aufnahmebedingungen
- Abschlusszeugnis einer Realschule, Zweijährigen Berufsfachschule oder Werkrealschule mit einem Durchschnitt der Hauptfächer Deutsch, Englisch und Mathematik von mindestens 3,0, wobei diese Fächer mindestens die Note „ausreichend" aufweisen müssen,
- oder Versetzungszeugnis eines Gymnasiums am Ende der Klasse 9 (G8) oder nach Klasse 10,
- oder Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 (nach Versetzungsordnung des Gymnasiums),
- bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse darf das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr nicht vollendet sein.
Anmeldung
- Bewerber:innen müssen sich ab Mitte Januar bis zum 1. März des jeweiligen Jahres über das Bewerberverfahren Online (BewO) anmelden.
- Bewerbungsunterlagen (ausgedruckter Aufnahmeantrag, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopie) sind an der Schule mit der obersten Priorität einzureichen.
Information zur zweiten Fremdsprache
Für die Allgemeine Hochschulreife muss eine zweite Fremdsprache erlernt werden. Wenn Sie auf der Realschule, der Gemeinschaftsschule oder auf dem Gymnasium bereits in vier aufeinander folgenden Schuljahren eine zweite Fremdsprache erlernt haben, brauchen Sie keinen Unterricht in der zweiten Fremdsprache zu besuchen.
Sie müssen dann ein Fach aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer der Eingangsklasse besuchen.
Wenn Sie noch keine zweite Fremdsprache gelernt haben, müssen Sie in der Eingangsklasse eine zweite Fremdsprache verpflichtend wählen und diese in den vier Kursen der Jahrgangsstufen belegen (N-Sprache).
Nur die Fächer, die bereits ab der Eingangsklasse besucht werden, können später für die mündliche Abiturprüfung gewählt werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung benötigen, können Sie gerne mit dem zuständigen Abteilungsleiter Frank Marten einen Termin für ein Gespräch vereinbaren.
Weitere Informationen zum BewO-Verfahren finden Sie im BewO-Verfahren.
Infoabende
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Info-Abenden, die immer im Januar im Berufsschulzentrum stattfinden.
Alle notwendigen Informationen finden Sie auch auf der Landingpage des Berufsschulzentrums sowie auf den Homepages der entsprechenden Schulen.
Ergänzende Informarionen finden Sie auch im neuen Bildungsplan - TG ab 2021