Kurzinformation: Schreinermeister‑Ausbildung 2026/2027
Die Aufnahme zur Ausbildung zum Schreinermeister bzw. zur Schreinermeisterin für das Schuljahr 2026/2027 ist bereits abgeschlossen. Bewerbungen für das Schuljahr 2026/2027 werden zur Kenntnis genommen und auf die Warteliste gesetzt. Sollten Sie keine positive Rückmeldung von uns erhalten, bitten wir Sie, Ihre Bewerbung für das Schuljahr 2027/2028 erneut einzureichen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Schreinermeister
Abschluss / Name des Bildungszieles:
Meister:in im Schreinerhandwerk
Art des Abschlusses:
Die „Schreinermeisterschule Schwäbisch Hall“ bereitet die Schülerinnen und Schüler in einem Jahr Vollzeitunterricht auf die Handwerksmeisterprüfung der Handwerkskammer vor.
Die Zulassung zur Meisterprüfung sowie deren Durchführung erfolgen i. d. R. durch die Prüfungskommission der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.
Inhalte:
Unterricht in Handlungsfeldern:
- Gestaltung und Konstruktion
- Montage und Instandhaltung
- Auftragsabwicklung
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Unternehmungsführungsstrategien entwickeln
Unterricht in Kursen:
- CAD-CNC - Technik
- Fertigungstechnik
- Entwurf und Formfindung
- Berufs- und Arbeitspädagogik
Dauer der Ausbildung:
Der einjährige Vollzeit-Unterricht insgesamt ca. 1450 Unterrichtseinheiten (45 Minuten).
Voraussetzungen:
Erfolgreiche Gesellenprüfung / Facharbeiterprüfung als Schreiner:in/Holzmechaniker:in.
Teilnehmerzahl:
Der Unterricht erfolgt in einer unter den schulrechtlichen Bedingungen des Landes Baden-Württemberg (Organisationserlass) gebildeten Klasse. Die Klassengröße entspricht den rechtlichen Vorgaben. Die Gruppengröße wird voraussichtlich 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen.
Fördermöglichkeiten:
Finanzielle Förderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. Auskünfte und Anträge sind erhältlich bei den BAföG-Ämtern, i. d. R. Landratsämter. Ein Bildungskredit kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden.

















