Örtliche Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Die Örtiliche Vertrauensperson (ÖVP) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und deren gleichgestellten Beschäftigten. Sie vertritt die Interessen dieses Personenkreises an der Dienststelle/Schule und steht ihnen helfend und beratend zur Seite.
Sie ist zuständig bei Beratung:
- bezüglich der Anwendung der Schwerbehinderten-Richtlinien
- bezüglich der Nachteilsausgleiche
- bei Einstellungen von Lehrkräften
- nach langfristigen Erkrankungen hinsichtlich des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- der gesundheitlich beeinträchtigten, also von Behinderung bedrohten Lehrkräfte, z. B. hinsichtlich Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder einer Gleichstellung.