Nutzerordnung IT Systeme: Gewerbliche Schule Schwäbisch Hall

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Nutzungsordnung der Computer, des WLANs und der NextCloud

  1. Die Schul-IT-Systeme werden überwacht und deren Nutzung protokolliert.
  2. Die Benutzung der Systeme erfolgt nur im Auftrag einer Lehrperson und dient ausschließlich schulischen Zwecken.
  3. Essen und Trinken ist in den Computerräumen nicht erlaubt.
  4. System- und Hardwareeinstellungen dürfen nicht verändert werden.
  5. Der Drucker darf nur in Absprache mit einer Lehrperson benutzt werden.
  6. Beschädigungen, Defekte und Störungen sind sofort der Lehrperson zu melden.
  7. Passwortbesitzer haften für ihr Passwort.
  8. Die Schüler*innen müssen für das Speichern schulischer Daten ein separates Speichermedium, z. B. USB-Stick, verwenden, das ausschließlich für schulische Zwecke verwendet wird. Dieses Medium darf jederzeit von der Lehrperson kontrolliert und eingesammelt werden.
  9. Die Verwendung eigener Geräte am Schulnetzwerk ohne die Autorisierung durch eine Fachlehrperson ist untersagt (Keine Verwendung privater Laptops, Smartphone usw.)
  10. Das Besuchen von Internetseiten, die religiöse oder weltanschaulich-ethische Grundwerte verletzen oder rassistische, faschistische oder pornographische Äußerungen beinhalten, ist untersagt. Ebenso verboten ist der Besuch von Internetseiten, die zu Gewalttaten oder kriminellen Delikten auffordern.
  11. Die IT-Systeme der Schule dürfen nicht dazu verwendet werden, dem Ansehen der Schule zu schaden.
  12. Persönlichkeits- und Nutzerrechte müssen gewahrt werden.
  13. Der Arbeitsplatz ist ordnungsgemäß zu verlassen.

Ergänzende Regeln für den WLAN-Zugang für Schüler:innen

  1. Gesetzeswidrige Internetadressen dürfen nicht aufgerufen werden, wobei auf die einschlägigen Schutzvorschriften insbesondere im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht verwiesen wird.
  2. Unter die missbräuchliche Nutzung fällt insbesondere:
    • Kommerzielle Nutzung des WLAN-Zuganges.
    • Verstöße gegen das geltende Urheberrecht, insbesondere der illegale Download von Dateien und Programmen.
    • Unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzerinnen oder Nutzer.
    • Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und I oder Vernichtung von Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer insbesondere durch Verbreitung von Computerviren.
    • Netzbehinderung, d. h. Behinderung und / oder Störung des Netzbetriebes oder anderer WLAN-Nutzerinnen oder -Nutzer, z. B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz, etwa durch Versuche zum "Knacken" von Passwörtern, nicht angekündigte und / oder unbegründete massive Belastung des Netzes zum Nachteil anderer Nutzerinnen oder Nutzer bzw. Dritter.
  3. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an den privaten Endgeräten (z.B. Handys), die während der Nutzung entstehen.

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Ich habe die Regeln zur Nutzung der Computerräume des Schüler-WLANs und der NextCloud GBS-SHA zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden.

Klasse: _________ Name: ____________________________

Datum: ___________ Unterschrift: _____________________

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