Nutzungsordnung der Computer, des WLANs und der NextCloud
- Die Schul-IT-Systeme werden überwacht und deren Nutzung protokolliert.
- Die Benutzung der Systeme erfolgt nur im Auftrag einer Lehrperson und dient ausschließlich schulischen Zwecken.
- Essen und Trinken ist in den Computerräumen nicht erlaubt.
- System- und Hardwareeinstellungen dürfen nicht verändert werden.
- Der Drucker darf nur in Absprache mit einer Lehrperson benutzt werden.
- Beschädigungen, Defekte und Störungen sind sofort der Lehrperson zu melden.
- Passwortbesitzer haften für ihr Passwort.
- Die Schüler*innen müssen für das Speichern schulischer Daten ein separates Speichermedium, z. B. USB-Stick, verwenden, das ausschließlich für schulische Zwecke verwendet wird. Dieses Medium darf jederzeit von der Lehrperson kontrolliert und eingesammelt werden.
- Die Verwendung eigener Geräte am Schulnetzwerk ohne die Autorisierung durch eine Fachlehrperson ist untersagt (Keine Verwendung privater Laptops, Smartphone usw.)
- Das Besuchen von Internetseiten, die religiöse oder weltanschaulich-ethische Grundwerte verletzen oder rassistische, faschistische oder pornographische Äußerungen beinhalten, ist untersagt. Ebenso verboten ist der Besuch von Internetseiten, die zu Gewalttaten oder kriminellen Delikten auffordern.
- Die IT-Systeme der Schule dürfen nicht dazu verwendet werden, dem Ansehen der Schule zu schaden.
- Persönlichkeits- und Nutzerrechte müssen gewahrt werden.
- Der Arbeitsplatz ist ordnungsgemäß zu verlassen.
Ergänzende Regeln für den WLAN-Zugang für Schüler:innen
- Gesetzeswidrige Internetadressen dürfen nicht aufgerufen werden, wobei auf die einschlägigen Schutzvorschriften insbesondere im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht verwiesen wird.
- Unter die missbräuchliche Nutzung fällt insbesondere:
• Kommerzielle Nutzung des WLAN-Zuganges.
• Verstöße gegen das geltende Urheberrecht, insbesondere der illegale Download von Dateien und Programmen.
• Unberechtigter Zugriff zu Daten und Programmen, unberechtigter Zugriff auf Informationen und Ressourcen anderer Nutzerinnen oder Nutzer.
• Vernichtung von Daten und Programmen, d. h. Verfälschung und I oder Vernichtung von Informationen anderer Nutzerinnen oder Nutzer insbesondere durch Verbreitung von Computerviren.
• Netzbehinderung, d. h. Behinderung und / oder Störung des Netzbetriebes oder anderer WLAN-Nutzerinnen oder -Nutzer, z. B. durch ungesichertes Experimentieren im Netz, etwa durch Versuche zum "Knacken" von Passwörtern, nicht angekündigte und / oder unbegründete massive Belastung des Netzes zum Nachteil anderer Nutzerinnen oder Nutzer bzw. Dritter. - Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an den privaten Endgeräten (z.B. Handys), die während der Nutzung entstehen.
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Ich habe die Regeln zur Nutzung der Computerräume des Schüler-WLANs und der NextCloud GBS-SHA zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden.
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Datum: ___________ Unterschrift: _____________________