Örtlicher Personalrat (ÖPR) der Gewerblichen Schule
Der Örtliche Personalrat (ÖPR) der Gewerblichen Schule besteht i.d.R. aus fünf Mitgliedern. Die Aufgaben und Beteiligungstatbestände des ÖPRs ergeben sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) zum Wohle der Beschäftigten.
Das hiesige ÖPR-Team trifft sich ungefähr alle 6-8 Wochen zum Austausch über aktuelle und/oder zeitnah anstehende Organisations- und Beratungspunkte. Die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Schulleitung wird dabei stets gewahrt. Die Verschwiegenheitspflicht laut §7 LPVG ist eine wesentliche Voraussetzung für die lösungsorientierte Zusammenarbeit.
Folgende Aufgaben fallen in der Jahresplanung für den ÖPR an:
Regelmäßige Personalratssitzungen
- Anliegen aus dem Kollegium
Begleitung der Kolleg:innen auf Antrag zu Konfliktgesprächen (z.B. Mitarbeiter-Gespräche)
Organisation und Durchführung einer Personalversammlung
Organisation und Durchführung eines Personalausflugs
Organisation und Durchführung eines pädagogischen Tages/Gesundheitstag
Beteiligung bei Personalplanung und Lehrkräfteeinstellung
Beteiligung bei Versetzungen und Abordnungen
Beteiligung bei Anordnung von Mehrarbeitsunterricht (MAU)
Übersicht der Lehrkräftefortbildung
Maßnahmen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ferienerreichbarkeit